Harmonie e.V. vorerst gerettet

Gericht setzt die Räumung aus

Harmonie e.V. kann bald auf 18 Jahre erfolgreiche Arbeit zurückblicken. Doch die vergangenen Monate waren sicher die aufreibendsten. Umso schöner ist es, dass das 18jährige Bestehen in Kürze in den Vereinsräumen in der Katzlerstraße gefeiert werden kann. Und wir hoffen, dass der Verein noch viele weitere Jahre dort verbleiben kann.

Christian Zander zu Besuch bei Frau Neu in der KatzlerstraßeChristian Zander zu Besuch bei Frau Neu in der Katzlerstraße
 Gesichert ist dies nämlich nicht, da der Erwerber, der das Haus meistbietend von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gekauft hatte, dem Verein die Räume kündigte. Das Land Berlin hatte der BImA für die Immobilie ebenfalls ein Kaufangebot unterbreitet, das nur ein wenig niedriger als das des Erwerbers war. Da es nicht zum Zuge kam, übte der Bezirk in der Folge sein Vorkaufsrecht aus. Derzeit ist hierüber ein Gerichtsverfahren anhängig. Der Erwerber bestreitet, dass dieses Vorkaufsrecht rechtswirksam ausgeübt werden konnte. Er wollte sogar die Räumung zwangsweise durchsetzen, scheiterte damit aber vor dem Landgericht Berlin. Solange diese Rechtsfrage zum Vorkaufsrecht nicht geklärt ist, darf der Erwerber nach Auffassung des Landgerichts die Kündigung nicht durchsetzen.  

Frau Neu von Harmonie e.V. dankte am heutigen Tag dem CDU-Bezirksverordneten Christian Zander für die Unterstützung, die der Verein in all den Jahren und insbesondere bei dieser Angelegenheit von der CDU erhalten hat. Denn das Landgericht stützte sich für seine Entscheidung, die Räumung auszusetzen, unter anderem auf den von CDU und Grünen im Februar 2016 initiierten Antrag, mit dem der Bezirk sich zu Harmonie sowie zum Standort Katzlerstraße bekannte und kritisierte, dass der Erwerber vor der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Ausübung des Vorkaufrechts Fakten schaffen wollte, die erkennbar gegen die Interessen von Bezirk und Land, also diejenigen gerichtet sind, die mittels des Vorkaufsrechts Eigentümerin werden möchten. Wir freuen uns, dass die Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg durch ihren eindeutigen Beschluss den Verein konkret unterstützen konnte, indem das Gericht ihn bei seiner Entscheidungsfindung würdigte.