Die Kleingärten im Bezirk Tempelhof-Schöneberg müssen dauerhaft gesichert werden!

Dafür setzen sich der Fraktionsvorsitzende der Bezirks-CDU, Ralf Olschewski, und sein Stellvertreter, Peter Rimmler, ein. Die CDU wollte dies mit einem Antrag erreichen, der wortgleich bereits in Pankow durch SPD und Grüne beschlossen wurde.
Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Kleingartenanlage in der Säntisstraße, aber auch zu beobachtende Vorgänge in anderen Bezirken erfordern eine grundlegende Neuausrichtung zur Sicherung von Kleingärten in Berlin. Die Senatsverwaltung für Bauwesen hat bereits deutlich gemacht, dass sie die Nutzung von Kleingartenflächen für Wohnungsbau befürwortet und dabei das nur teilweise gesicherte Südgelände am Priesterweg zur Diskussion gestellt.  
Trotz Wohnungsmangel lehnt die CDU die Bebauung von Grünflächen mit Wohnungsbau grundsätzlich ab, da noch immer ausreichend Baugrundstücke auf alten Industriebrachen und vergleichbaren Geländen im Bezirk und der übrigen Innenstadt zur Verfügung stehen.
Kleingärten sind in unserem Bezirk ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung mit wohnungsnahem Grün. Sie bieten aufgrund der relativ niedrigen Pachtgebühren unabhängig von der sozialen Situation des Nutzers die Möglichkeit einer naturnahen individuellen Freizeitgestaltung.
Trotzdem lehnte die Mehrheit von SPD und Grünen diese Initiative der CDU ab und verwässerte die angestrebte Position deutlich. Ursprünglich war vorgesehen das:
 
1.      Keine der derzeit in Tempelhof-Schöneberg vorhandenen Kleingartenflächen im Stadtentwick-lungsplan Wohnen des Landes Berlin als Wohnungsbaupotenzialflächen eingestuft wird
2.      Alle in Tempelhof-Schöneberg vorhandenen Kleingartenflächen im Flächennutzungsplan von Berlin die Einstufung als Grünfläche behalten oder zukünftig erhalten.
3.      Eine Prioritätenliste zur Aufstellung von Bebauungsplänen zur Sicherung der Nutzung als Kleingartenanlagen für alle derzeit planungsrechtlich noch nicht gesicherten Kleingarten-anlagen durch das Bezirksamt bis zum Juni vorzulegen ist.
4.      Alle Bauvoranfragen und Bauanträge, die eine als planungsrechtlich nicht gesichert einzustufende Kleingartenanlage betreffen, unverzüglich dem zuständigen Ausschuss der BVV zur Kenntnis zu geben sind, damit dieser über das weitere Vorgehen (Zurückstellung des Baugesuches, Aufstellung eines Bebauungsplanes, etc.) beraten und dem Bezirksamt und der BVV entsprechende Empfehlungen unterbreiten kann.

Ende Februar wurde einstimmig eine abgeschwächte Fassung dieses Antrags beschlossen. Für die CDU ist das unverständlich, aber besser als der jetzige Zustand.